Der vorliegende Band enthält die Sammlung der Allge
meinen Technischen
Vertragsbestimmungen (ATV), welche die Besonderen V
ergabebedingungen für
öffentliche Bauarbeiten Teil II darstellen; sie reg
eln die Durchführung öffentlicher Arbeiten
in der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol. Dieses Sam
melwerk enthält die bis zum Jahr
2017 auf letzten Stand gebrachten ATV. Sämtliche di
esbezüglichen Beschlüsse sind somit
nicht mehr rechtskräftig beziehungsweise durch den
vorliegenden Beschluß außer Kraft
gesetzt.
In den Besonderen Vergabebedingungen für öffentlich
e Bauarbeiten Teil II sind die auf
das jeweilige Gewerk bezogenen technischen Bedingun
gen enthalten. Sie sind
Grundregelung für die Durchführung und die Abrechnu
ng der Arbeiten wesentlicher
Bestandteil des Vertrags, auch wenn sie nicht mater
iell beigelegt sind.
Neben den
Hinweisen für die Erstellung des Projektes
und der Festlegung des
Geltungsbereiches
, enthalten die einzelnen ATV die bei der Ausführun
g der Arbeiten zu
beachtenden
technischen
Maßgaben
für
Stoffe,
Bauteile,
Ausführung,
Nebenleistungen, Besondere Leistungen
und
Abrechnung.
Der vorliegende Einheitstext umfasst die ATV
“Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
jeder Art”
sowie weitere 650 ATV, jede für einen bestimmten L
eistungsbereich
(beziehungsweise für eine Gruppe gleichartiger Leis
tungsbereiche).
Zur Preisfestsetzung 2017 der Hochbau und Tiefbauar
beiten werden die minimalen
Umwelt Kriterien (CAM), laut Ministerial Dekret vom
24.12.2015 wie im Amtsblatt
allgemeine Serie Nr. 16 vom 21.01.2016, Ministerial
Dekret vom 24.05.2016 wie im
Amtsblatt allgemeine Serie Nr. 131 vom 07.06.2016 u
nd darauf folgenden Änderungen
nicht berücksichtigt.
Mit der Ausarbeitung der ATV wurde das Ziel verfolg
t, die technischen Richtlinien für eine
einwandfreie Ausführung der Arbeiten, bezogen auf d
ie an die Bauwerke gestellten
Anforderungen und auf ihre Nutzung, festzulegen. In
diesem Zusammenhang sind die
Bezüge auf ausländische Normen, wie DIN, ÖNORM oder
andere, als Festlegung des
Begriffs der „anerkannten Regeln der Technik“ aufzu
fassen.
Die in der Folge wiedergegebenen ATV wurden mit Bes
chluß der Landesregierung vom
28.03.2017. Nr. 321 genehmigt und im Amtsblatt der
Region Nr. 15/I-II vom 11.04.2017
veröffentlicht. Sie sind auf der Internetseite der
Agentur für die Verfahren und die Aufsicht
im
Bereich
öffentliche
Bau-,
Dienstleistungs-
und
L
ieferaufträge
unter
http://www.provinz.bz.it/aov/Vertragsbedingungen.as
p zugänglich.